Notfallbereitschaft:

Tel.: 0151 - 56 66 07 38

PRKH.DE

St. Dionysius Rahrbach - Friedhof

 

 

Friedhofsgemeinschaft Rahrbach

 

Aufgrund des vom Bundestag am 14.08.2006 beschlossenen Gleichbehandlungsgesetzes und den daraus resultierenden Auflagen durch die Diözese Paderborn konnte die Friedhofsgemeinschaft in ihrer alten Form nicht weiter fortgeführt werden.

 

Dem Kirchenvorstand ist es nicht mehr gestattet, im Todesfall unterschiedliche Beträge für Bestattungen auf unserem Friedhof in Rechnung zu stellen. Somit sahen sich die Mitglieder des Kirchenvorstandes gezwungen, die Verwaltung der Friedhofskasse in andere Hände zu geben.

 

Um die gute Idee von 1974 weiter lebendig zu erhalten und den Anliegen der seit langem zahlenden treuen Mitglieder auch in Zukunft gerecht zu werden, entstand der neue Verein „Friedhofsgemeinschaft Rahrbach“, der sich am 08.09.2011 in der ersten Mitgliederversammlung eine Satzung gab und einen Vorstand wählte.

Wichtige Informationen zur neuen Friedhofsgemeinschaft:

 

Derzeit sind ca. 300 Personen Mitglied in der Friedhofsgemeinschaft.

 

Beginn der Mitgliedschaft ist die Gründung einer eigenen Familie bzw. bei Unverheirateten die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr bei den Eltern kostenfrei mitversichert.

 

Einzelpersonen zahlen 15 € und Familien 30 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr. Die Zahlung erfolgt durch Bankeinzug.

 

Wir verweisen auf die aktuelle Vereinssatzung und die Beitragsordnung vom 7. März 2018.

 

Die Friedhofsgemeinschaft ist nunmehr eine reine Sparergemeinschaft. Sie zieht jährlich die Mitgliedsbeiträge ein und verwaltet sie auf einem eigenen Konto.

 

Ab dem 01.04.2016 zahlt die Friedhofsgemeinschaft im Todesfall eines Mitglieds einen festen Betrag von derzeit 500,00 EUR.

Dabei ist nicht relevant, auf welchem Friedhof oder wie die Bestattung stattfindet.

 

Die Friedhofsgemeinschaft ist nicht zuständig in Fragen der Friedhofsgestaltung und der Friedhofsordnung. Hier bleibt weiterhin der Kirchenvorstand Ansprechpartner und entscheidendes Gremium.

 

Um die Friedhofsgemeinschaft auf eine breite Basis zu stellen und den Auswirkungen der demographischen Entwicklung entgegenzuwirken, benötigt der Verein dringend neue Mitglieder.

 

Wir möchten vor allem auch junge Menschen ansprechen, die Gemeinschaft im eigenen Interesse zu unterstützen, damit die Kosten im Todesfall für die Hinterbliebenen auch weiterhin im erträglicheren Rahmen bleiben.

 

Mitglied der Friedhofsgemeinschaft Rahrbach kann jede in Rahrbach, Kruberg und Fahlenscheid mit erstem Wohnsitz gemeldete Einzelperson oder Familie werden, egal welcher Konfession. Bei Umzug kann die Mitgliedschaft weiter bestehen bleiben.

Also: Möglichst schnell Mitglied werden!

Einzelheiten stehen in der Satzung!

Noch Fragen? Dann bitte melden!

 

Mitglieder des Vorstandes:

 

Vorsitzender / Ansprechpartner:

Josef Tillmann

Am Vogelsang 9

Tel.: 0 27 64 - 70 30

 

Stellv. Vorsitzender:

Paul Tillmann

 

Kassiererin:

Michaela Klein

 

Schriftführerin:

Helga von Kolzenberg

Dokumente zum Download:

Beitragsordnung FG
vom 07.03.2018

Beitrittserklärung
Stand: 07.03.2018

St. Dionysius

Vereinssatzung Friedhofsgemeinschaft Rahrbach vom 07.03.2018

Kontakt:

 

Pfarrer Heinrich Schmidt

Leiter des Pastoralen Raumes

Hundemstr. 53

57399 Kirchhundem

 

Tel.: 0 27 23 - 68 73 65 - 0

Fax: 0 27 23 - 68 73 65 - 9

 

e-Mail: pfarrbuero.kirchhundem(at)prkh.de

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